Arbeitszeit-Flexibilisierung ein Gebot der Stunde - Österreichischer Seniorenbund

Arbeitszeit-Flexibilisierung ein Gebot der Stunde

Ingrid Korosec

Präsidentin des Österr. Seniorenbundes
Abgeordnete zum Wr. Landtag
Volksanwältin a.D.

Arbeitszeit-Flexibilisierung ein Gebot der Stunde

Die Arbeitswelt hat sich in den letzten Jahrzehnten gewaltig gewandelt. Das drückt sich auch in den Wünschen der Arbeitnehmer aus. So sprachen sich im vergangenen Jahr bei einer Umfrage 78 Prozent für eine Flexibilisierung der Arbeitszeit aus. Und das aus guten Gründen, weil man dadurch mehr Freiheit bei der Gestaltung der Arbeitszeit, mehr Zeit für die Familie sowie bei der Freizeitgestaltung erhält.

Es war daher ein Gebot der Stunde, dass die Regierung jetzt eine Gesetzesinitiative eingebracht hat, die einen entscheidenden Schritt setzt, um das starre Schema der Arbeitszeitregelung den heutigen Gegebenheiten und Wünschen anzupassen.

Wenn jetzt vor allem die Sozialdemokraten dagegen Sturm laufen, so ist das genau genommen ein Realitätsverlust. Zum einen, weil man in die Arbeitnehmerschaft hineinhören sollte, um zu erfahren, dass damit den schon seit langem geäußerten Wünschen vieler Arbeitnehmer, die Arbeitszeit auch ihren persönlichen Bedürfnissen und Interessen anzupassen, entsprochen wird. Zum anderen, weil die Regierung jetzt genau jenes Gesetz einbrachte, das ÖVP und SPÖ bereits im vergangenen Jahr mit den Sozialpartnern fertig ausverhandelt hatten. Die Beschlussfassung scheiterte nur daran, dass die SPÖ noch schnell aus wahltaktischen Überlegungen unter anderem eine sechste Urlaubswoche verlangte.

12-Stundentag und was wirklich dahinter steht

Das neue Gesetz, das jetzt im Parlament zur Diskussion steht und noch vor der Sommerpause beschlossen werden soll, damit es am 1. Jänner 2019 in Kraft treten kann, bestimmt nichts anderes als dass man täglich bis zu 12 Stunden (derzeit ist die Obergrenze 10 Stunden) arbeiten darf. Wohl gemerkt, ob man davon Gebrauch macht, liegt allein im Ermessen des Arbeitnehmers. Niemand kann dazu gezwungen werden. Sehr wohl aber können nun Beschäftigte (so etwa in der Hotellerie), Personen, die aufgrund der Entfernung vom Wohnort nicht täglich von der Arbeitsstätte heimfahren können sondern Wochenpendler sind, Zeit für daheim gewinnen. Indem sie die 40 wöchentlichen Arbeitsstunden auf knapp vier Tage verteilen und dann ein auf drei Tage verlängertes Wochenende genießen können.

Man kann aufgrund der Propaganda, die da von einigen Seiten betrieben wird, nur wiederholen: Das Gesetz ändert nichts am generellen 8-Stunden-Tag und an der generellen 40-Stunden-Woche. Es erfolgt kein Eingriff in die Kollektivverträge und auch die Überstundenzuschläge werden nicht angetastet. Ermöglicht wird, und das ausschließlich auf freiwilliger Basis, dass bis zu 12 Stunden täglich und maximal 60 Stunden pro Woche gearbeitet werden darf. 

Österreich schließt damit nur innerhalb Europas auf. Mit dem derzeitigen Arbeitszeitlimit von 10 Stunden pro Tag liegen wir nämlich unter dem EU-Schnitt, der 12 Stunden beträgt.

Faktum ist, dass für Arbeitnehmer und Unternehmer eine Win-Win-Situation entsteht, weil man künftig besser individuelle Lebensverhältnisse und Lebenswelten berücksichtigen kann. Im Übrigen war und bin ich als Präsidentin des Österreichischen Seniorenrates ein Garant dafür, dass ältere Arbeitnehmer zu nichts gezwungen werden, was sie nicht leisten können oder wollen.

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