Lockdown: Das Wichtigste im Überblick und halten wir gemeinsam durch! - Österreichischer Seniorenbund

Lockdown: Das Wichtigste im Überblick und halten wir gemeinsam durch!

Ingrid Korosec

Präsidentin des Österr. Seniorenbundes
Abgeordnete zum Wr. Landtag
Volksanwältin a.D.

Um eines klarzustellen: Ich verstehe nur zu gut, dass die verkündeten Maßnahmen bis hin zum Lockdown bis 13. Dezember (in Oberösterreich und Salzburg bis 17. Dezember) Unverständnis und auch Wut erzeugen können. Trotzdem müssen wir jetzt alle noch einmal zusammenstehen – so, wie wir bisher alle Maßnahmen aus Verantwortungsbewusstsein mitgetragen haben.

Die Ausbreitung des Virus können wir nur mit vereinten Kräften stoppen. Darum müssen wir noch einmal gemeinsam durchhalten und ich bin überzeugt, dass uns das gelingen wird. Als Hilfestellung und zur besseren Übersicht finden Sie unten die wichtigsten Regeln zum Lockdown.

Mein Appell: Schauen wir auch jetzt wieder aufeinander!

Außerdem möchte ich noch einen Appell an Sie richten: Stehen wir auch diesmal wieder zusammen und unterstützen wir all jene, die unsere Unterstützung brauchen! Das kann auf viele Arten passieren, etwa ein Telefonanruf beim Nachbarn; bei Freunden oder bei den Lieben, die man nicht sehen kann, jemand anderem beim Einkauf oder bei Besorgungen helfen, füreinander kochen oder auch eine freundliche SMS-Nachricht. Besonders der Seniorenbund als Gemeinschaft hat jedes Mal bewiesen, dass wir füreinander da sind, wenn es schwierig ist. Diese große Kraft brauchen wir auch in den kommenden Wochen.

So schaffen wir es gemeinsam durch diese herausfordernde Zeit!

Mit herzlichen Grüßen

Ihre
Ingrid Korosec

Die Lockdown-Regeln im Überblick

Die allgemeinen Regeln zu Ausgangsbeschränkungen, Maskenpflicht und welche Geschäfte geöffnet haben, finden Sie auf der Website des Gesundheitsministeriums.

Zusätzlich für Seniorinnen und Senioren interessant:

  • Anbieter von Gesundheitsbehelfen, beispielsweise Hörgerätehändler und Optiker, haben geöffnet.
  • Körpernahe Dienstleister (Frisöre, Fußpfleger, etc.) haben geschlossen und dürfen auch keine Hausbesuche machen. Ausgenommen sind Gesundheitsdienstleistungen wie Heilmassagen oder diätetische Fußpflege.
  • In Alten- und Pflegeheimen sind tägliche Besuche weiterhin möglich, es kann aber zu einer Einschränkung der Besucherzahl kommen. Es gilt 2G plus, Geimpfte und Genesene (außer Kinder unter 15 Jahren) brauchen zusätzlich einen negativen PCR-Test. Text – r
  • In Kranken- und Kuranstalten gilt ebenso die 2G plus-Regel, zusätzlich ist für Erwachsene Patienten ein Besucher pro Woche erlaubt, für minderjährige und unterstützungsbedürftige Patienten sind es zwei Besucher pro Tag.
  • Wie bisher gelten die strengen Besuchsregeln in Alten- und Pflegeheimen sowie Kranken- und Kuranstalten nicht bei Palliativbetreuung sowie kritischen Lebensereignissen.

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