Paare mit Ausgleichszulage bekommen jetzt volle Pensionserhöhung! - Österreichischer Seniorenbund

Paare mit Ausgleichszulage bekommen jetzt volle Pensionserhöhung!

Ingrid Korosec

Präsidentin des Österr. Seniorenbundes
Abgeordnete zum Wr. Landtag
Volksanwältin a.D.

Auf meine Initiative hin hat der Nationalrat den Ehegattenrichtsatz der Ausgleichszulage nochmals um 3,6 Prozent angehoben. Damit wurde eine Lücke in der Pensionserhöhung 2020 geschlossen.

Aberwieso war das notwendig? Die ursprüngliche, außertourliche Erhöhung des Ehegattenrichtsatzes bei der Ausgleichszulage um 5,2 Prozent brutto klingt auf den ersten Blick immerhin sehr großzügig. Gleichzeitig ist aber die Steuerbefreiung der Ausgleichszulage aufgehoben worden, damit Personen, die eine gleich hohe Eigenpension beziehen, mit Bezieherinnen und Beziehern einer Ausgleichszulage steuerlich gleich behandelt werden. Die große Erhöhung um 5,2 Prozent diente dazu, Paaren mit Ausgleichszulage vor Netto-Einkommenseinbußen zu schützen.

Ursprünglich nur 49 Cent Pensionserhöhung

Das hat jedoch dazu geführt, dass diese Menschen von der Pensionserhöhung genau 49 Cent netto mehr hatten. Als mir das klar wurde, habe ich sofort die Initiative ergriffen. Auch Paare, die eine Ausgleichszulage beziehen, haben ein Recht auf die volle Pensionserhöhung. Es ist mir gelungen, eine weitere Bruttoerhöhung für den Ehegattenrichtsatz um 3,6 Prozent durchzusetzen. Paare, die eine Ausgleichszulage beziehen, erhalten nun 1.524,99 Euro brutto beziehungsweise 1.363,54 Euro netto – und das rückwirkend ab 1.Jänner 2020. Damit bekommen diese Menschen ohne Einbußen eine Nettoerhöhung um knapp 36 Euro.

Erfolg der Pensionserhöhung wäre sonst zunichte gemacht worden

Diese Reparatur war alternativlos. Denn Sinn der Ausgleichszulage ist es, einkommensschwachen Menschen unter die Arme zu greifen. Sie dann aber von der Pensionserhöhung de facto auszuschließen, ist nicht gerecht. Denn gerade diese Menschen spüren die steigenden Lebenskosten am stärksten. Ich habe dafür gekämpft, dass vor allem kleine und mittlere Pensionen durch die doppelte Inflationsabgeltung gestärkt werden. Dieser Erfolg wäre ohne die nachträgliche Reparatur beim Ehegattenrichtsatz zunichte gemacht worden.

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