Soziale Handschrift in der Steuerreform - Österreichischer Seniorenbund

Soziale Handschrift in der Steuerreform

Ingrid Korosec

Präsidentin des Österr. Seniorenbundes
Abgeordnete zum Wr. Landtag
Volksanwältin a.D.

Wer Jahrzehnte lang etwas geleistet hat, soll sich auch im Alter etwas leisten dürfen und können. Diese Forderung war für mich immer ganz zentral, umso mehr pochen wir auch bei der Steuerreform auf eine soziale Handschrift. Hier hat die Regierung bereits erste Erfolge auf den Weg gebracht. Von der Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages ab 1.Juli 2018 profitieren 900.000 Österreicher/innen mit durchschnittlich 310 Euro jährlich. Durch die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge mit Jänner 2020 werden insbesondere kleine Einkommen entlastet. Diese Maßnahme kommt rund einer Million Senioren/innen zugute! Die Regierung hat auch die steuerliche Entlastung von Familien im Blick: Über 950.000 Familien werden vom jährlichen Familienbonus profitieren. Damit sind allerdings noch nicht alle Hausaufgaben erledigt. In einem Hintergrundgespräch haben wir unsere Forderungen und Ideen skizziert, nachzulesen im Kurier (https://kurier.at/politik/inland/korosec-will-ehrenamtliche-arbeit-von-steuer-absetzbar-machen/400417589) und den Salzburger Nachrichten ("Korosec erinnert Regierung an eines ihrer Versprechen" vom 26.2.2019)

Keine Pensionsversicherungsbeiträge mehr für erwerbstätige Senioren

Erwerbstätige Pensionisten sollen etwa keine Pensionsversicherungsbeiträge mehr bezahlen müssen. Derzeit sind 33.000 bis 40.000 erwerbstätige Pensionisten von dieser Doppelbelastung betroffen, indem sie trotz Bezug einer Alterspension hohe Pensionsbeiträge bezahlen müssen. Diese Pensionsbeiträge belaufen sich für Gewerbetreibende 18,5 Prozent als Arbeiter bzw. Angestellter 22,8 Prozent und als Freiberufler auf 20,0 Prozent. Diese Beiträge werden zwar als „besondere Höherversicherungsbeiträge“ formal auf die bestehenden Pensionen angerechnet, doch die Pensionserhöhung steht in keinem Verhältnis zu den eingezahlten Beiträgen. Auf diese Weise wird die Erwerbstätigkeit in der Pension vom Gesetzgeber finanziell abgestraft und Menschen in die Schwarzarbeit gedrängt. Die Streichung dieser Pensionsversicherungsbeiträge steht bereits im Regierungsprogramm, wir wollen die rasche Umsetzung!

Alleinverdienerabsetzbetrag: Viele Frauen gehen leer aus

Ein weiterer Schritt wäre hier, den Alleinverdienerabsetzbetrag in der Höhe von 364 Euro für alle Pensionisten zugänglich zu machen, unabhängig von der Höhe ihrer Pension. Derzeit steht der Alleinverdienerabsetzbetrag nur Menschen bis zu einem Einkommen von 19.930 Euro in voller Höhe zu, er reduziert sich dann bis 25.000 Euro Einkommen auf null. All jene mit einem Einkommen über 25.000 Euro gehen komplett leer aus. Das trifft vor allem Familien, wo Frauen für ihr Kind die Berufstätigkeit ganz oder teilweise aufgegeben haben. Aber gerade Familien, wo Frauen zugunsten ihrer Kinder auf ihren Beruf verzichtet haben, dürfen nicht leer ausgehen!

Steuerliche Anerkennung von Ehrenamtlichkeit

Wussten Sie, dass es in Deutschland längst die Möglichkeit gibt, ehrenamtliche Arbeit steuerlich geltend zu machen? Österreich blieb hier bisher untätig. Im Regierungsprogramm ist zwar bereits die Einführung eines „Ehrenamt-Gütesiegels“ verankert, doch die steuerliche Anerkennung von Ehrenamtlichkeit fehlt. Wir wollen ehrenamtliches Engagement nach dem Vorbild Deutschlands mit einem Steuerfreibetrag von 700 Euro jährlich würdigen. Dazu haben wir jetzt einen Vorschlag vorgelegt, der bestechend einfach in der Anwendung ist und die Attraktivität von Freiwilligenarbeit deutlich erhöht. Denn Ehrenamt muss gewürdigt werden!

                                                                                            Ihre Ingrid Korosec

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