Wer Anspruch auf den Energiegutschein hat, muss ihn auch bekommen! - Österreichischer Seniorenbund

Wer Anspruch auf den Energiegutschein hat, muss ihn auch bekommen!

Das Thema der Woche

Ingrid Korosec

Präsidentin des Österr. Seniorenbundes
Abgeordnete zum Wr. Landtag
Volksanwältin a.D.

erschienen am 24.10.2022

Die Bundesregierung hat im Frühjahr den Energiegutschein als eine Entlastungsmaßnahme gegen die steigenden Energiekosten an vier Millionen Haushalte verschickt. Laut Finanzministerium wurden bisher jedoch erst 2,6 Millionen Gutscheine erfolgreich eingelöst. Besonders viele ältere Menschen haben Probleme mit der komplizierten Einreichung, das weiß ich aus zahlreichen Emails und Gesprächen. Wer den Gutschein per Post eingesendet hat, erhält weder eine Eingangsbestätigung, noch eine Benachrichtigung, ob der Gutschein korrekt ausgefüllt wurde. Das führt zu Verunsicherung.

Ich empfehle daher jedem, der für den Energiegutschein angesucht hat und unsicher ist, ob die Einreichung erfolgreich war, oder der noch nicht angesucht hat, über die Hotline 050 233 798 den Gutschein-Status abzufragen und gegebenenfalls auch einen neuen anzufordern. Die Frist dafür läuft bereits am 31. Oktober ab!

Diese Fristsetzung ist angesichts der Probleme, die es immer noch bei der Einreichung des Energiegutscheins gibt, nicht ausreichend lang. Jede und jeder, der den Anspruch auf den Energiebonus hat, muss ihn auch bekommen! Das habe ich zuletzt auch auf Servus TV deutlich klargestellt. Ich habe deswegen vom Finanzminister eine Verlängerung der Beantragungsfrist für den Energiegutschein bis 31. Dezember gefordert. Gerade in dieser schwierigen Zeit, wo die Menschen die steigenden Kosten jeden Tag spüren, sind 150 Euro Entlastung für Seniorinnen und Senioren unverzichtbar!

Außerdem gibt es weiterhin Personen, die von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Mehrgenerationenhaushalte, die aber nur einem Stromliefervertrag besitzen
  • Haushalte, die über keinen eigenen Stromzähler verfügen. Das ist ein Problem, das vor allem am Land für Familien unlösbar ist.
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Senioren- und Studentenheimen, Wohngemeinschaften, Generationen-Wohnhäusern

Ich habe hier mehrfach Verbesserungen gefordert und wiederholt auf mehrere Arten im Finanzamt auf eine Lösung des Problems gedrängt. Das Finanzministerium hat sich stets sehr konstruktiv und bemüht gezeigt und zugesichert, dass man sich rasch um Lösungen bemüht. Jedoch habe ich bis heute keine Lösung der Probleme gesehen! Das ist einer der Gründe, wieso ich eine Fristverlängerung für den Energiegutschein für unumgänglich halte und darauf dränge. Einerseits gibt das den Menschen mehr Zeit für die Einreichung, andererseits können und müssen Lösungen für jene gefunden werden, die noch keinen Anspruch auf den Energiegutschein haben. Ich werde solange nicht locker lassen, bis eine zufriedenstellende Lösung beim Energiegutschein gefunden ist.

Ihre
Ingrid Korosec

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